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Verbundene Wahlen am 09. Juni 2024 Europawahl und Kommunalwahlen

 

Die nächsten Wahlen der Gemeindevertretungen und der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden gemeinsam mit der Wahl zum Europäischen Parlament und der Kreistagswahl am 09. Juni 2024 stattfinden.

 

Die Gemeindevertretung und die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt (§ 23 Abs. 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern).

 

Die Anzahl der zu wählenden Gemeindevertreter richtet sich gemäß § 60 Abs. 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern nach der Einwohnerzahl der Gemeinden.

Die Gemeinden bilden zur Wahl ihrer Gemeindevertretungen gemäß § 61 Abs. 2-3 Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern jeweils einen Wahlbereich.

 

Die kommunalen Vertretungen werden aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen einer mit der Personalwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Die Wahlberechtigten haben drei Stimmen, die sie einer Person oder auf zwei oder drei Personen eines Wahlvorschlages oder unterschiedlicher Wahlvorschläge verteilen können (§ 60 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern).

 

Wahlberechtigt sind nach § 4 Abs. 2 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz sowie alle Unionsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen im Wahlgebiet eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich im Wahlgebiet gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets haben. Darüber hinaus dürfen sie nicht nach § 5 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

 

Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet nach dem Melderegister ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich, ohne eine Wohnung zu haben, sonst gewöhnlich dort aufhalten. Ausschließungsgründe werden in § 6 Abs. 2 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern genannt.

 

Unterlagen für die Wahlvorschläge zur Gemeindevertretungswahl der Parteien, Wählergruppen oder der Einzelbewerber können Sie unter dem nachstehenden Link herunterladen.

 

Die Wahlleitung liegt bei Frau Fanter (Gemeindewahlleiterin). Sie ist gleichzeitig Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses. Stellvertreterin ist Frau Schäfer.

 

Die Gemeindewahlbehörde ist erreichbar unter:

 

Amt Lützow-Lübstorf

Gemeindewahlbehörde

Dorfmitte 24

19209 Lützow

Tel. 038874/302-21

 

                                                           

 

Fanter                                                                                               Schäfer

Gemeindewahlleiterin                                                                           stellv. Gemeindewahlleiterin

 

Informationen und Formulare zu den Wahlen 2024 des Landes M-V

 

Wahlhelfer für die Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024